Bundesweit flächendeckend! - Jobs und Existenzen bei IMMO1
Geschäftsstellenleiter/in
Die IMMO1-Geschäftstelle ist ein Immobilienbüro in einem Ladenlokal in Lauflage, kurz gesagt: Der IMMO1-shop mit Schaufenster!
Der shop liegt zentral in einem Gebiet mit ca. 50.000 bis 70.000 Einwohnern, der Vertrag beinhaltet Gebietsschutz, deklariert durch die Einzeichnung in einer Generalstabskarte, bei Großstädten durch Markierung der Stadtviertel.
Der Geschäftsstellenleiter führt eine Arbeitsgemeinschaft von vier selbständigen Maklern, die als so genannte Bezirksleiter, und zwar ausschließlich in seiner Geschäftsstelle, das komplette Maklergeschäft betreiben und zusätzlich an alle Partner im System Aufträge vermitteln.
Zusätzlich betreut der Geschäftsstellenleiter die Privatmakler in seinem Gebiet, kann diese Betreuung aber auch seinen Bezirksleitern übertragen.
Er versteht sich als Teamplayer, unterstützt seine Leute bei geschäftlichen Anbahnungen und Abschlüssen und sorgt für ein gutes Betriebsklima.
Die Geschäftsstelle ist eine lukrative Existenz, wenn nach dem System gearbeitet wird. Durch die Vernetzung im System profitiert man zusätzlich. Die Geschäftsstelle verdient auch an allen Produkten und Dienstleistungen, die von "Die Maklerschule" (die-maklerschule.de) angeboten werden.
Der Geschäftsstellenleiter profitiert von allen Umsätzen seiner Bezirksleiter und Privatmakler, er macht aber auch eigene Geschäfte, er kann sich spezialisieren z.B. auf hochpreisige Immobilien, er kann aber auch als Dozent für das IMMO1-System und "Die Maklerschule" Honorare verdienen. Er erhält 80% plus Mehrwertsteuer auf alle Immobilienumsätze seiner Geschäftsstelle (BL+PM), sowie 80% der Provisionen, die von den Modulen gezahlt werden und zwar von den Geschäften, die seine Geschäftsstelle an die Module vermittelt haben. Ferner erhält er Honorare für Hospitierung und Einarbeitung neuer Geschäftspartner und Provisionen von allen Produkten und Dienstleistungen, die er an "Die Maklerschule" vermittelt.
Er soll bereit und in der Lage sein, die geringe Vertragsgebühr zu bezahlen und die Gründung und den Aufbau seiner Geschäftsstelle zu betreiben. Nach Erlangung der Maklererlaubnis nach § 34 c der Makler- und Bauträgerverordnung meldet er sein Gewerbe an. Im Vorlauf beginnt er bereits mit dem Grundstudium (mit Zertifikat) und der praktischen Einarbeitung. Er kann auf Wunsch zunächst von zuhause aus starten oder von der Zentrale aus und sodann seinen Standort suchen, einrichten und eröffnen. So gibt es im Prinzip neben der geringen Vertragsgebühr (bei überproportionaler Gegenleistung (Ausbildung/Einarbeitung/Ausstattung - siehe Vertrag) und der Erlaubnis 34c keine Folgeinvestitionen, denn in der Zeit bis dahin hat er bereits Geschäfte abgeschlossen.
